WISSENSWERTES
Drohnen sind heute ein unverzichtbares Werkzeug für die Vermessungstechnik. Doch während die Technologie immer leistungsfähiger wird, bleibt ein Bereich besonders wichtig: die rechtlichen Rahmenbedingungen. Wer eine Drohne für Vermessungszwecke einsetzen möchte, muss zahlreiche Vorschriften beachten – von der Registrierung der Drohne bis hin zu spezifischen Genehmigungen für den Flug in sensiblen Gebieten.
In Europa gilt ein einheitliches Drohnenrecht, das durch die EU-Drohnenverordnung (seit 2021) geregelt wird. Dennoch gibt es nationale Besonderheiten, die je nach Land und Einsatzgebiet beachtet werden müssen.
Die EU hat Drohnenflüge in drei Kategorien unterteilt:
Offene Kategorie (Open Category) – für risikoarme Flüge ohne besondere Genehmigungen
Spezielle Kategorie (Specific Category) – für Flüge mit erhöhtem Risiko, die einer Betriebsgenehmigung bedürfen
Zertifizierte Kategorie (Certified Category) – für besonders komplexe oder sicherheitskritische Einsätze (z. B. bemannte Luftfahrtintegration)
Vermessungsflüge fallen je nach Einsatzgebiet entweder in die offene oder die spezielle Kategorie. In urbanen Gebieten oder sensiblen Bereichen ist meist eine Betriebserlaubnis nach der Specific Category erforderlich.
Wichtige Voraussetzungen für Vermessungsflüge in der offenen Kategorie:
✅ Drohnengewicht unter 25 kg
✅ Flug in Sichtweite (VLOS) – maximal 120 Meter über dem Boden
✅ Abstand zu unbeteiligten Personen (Mindestabstände je nach Drohnenklasse)
✅ Registrierung als Drohnenbetreiber ab 250 g oder bei Kameraeinsatz (EU-weit)
✅ EU-Fernpiloten-Zertifikat (A1/A3 oder A2) für Steuerer mit Drohnen über 250 g
Für Flüge in besonders sensiblen Bereichen (z. B. Stadtgebiete, kritische Infrastruktur) reicht die offene Kategorie nicht mehr aus. Hier wird eine individuelle Betriebsgenehmigung nach der Specific Category benötigt.
💡 Tipp: Eine frühzeitige Planung und Abstimmung mit den zuständigen Behörden erleichtert Genehmigungsverfahren erheblich.
Drohnenvermessungen in städtischen Gebieten, Industrieanlagen oder Naturschutzgebieten erfordern eine besonders sorgfältige rechtliche Prüfung. Hier gelten oft zusätzliche Regeln:
Gebiet Besonderheiten & Genehmigungen
Stadtgebiete & Wohngebiete Erlaubnis der Luftfahrtbehörde + ggf. Genehmigung der Stadtverwaltung
Flughafennähe (CTR-Zonen) Einholung einer Freigabe durch die Flugsicherung (z. B. via U-Space oder NOTAM)
Naturschutzgebiete Spezielle Genehmigung durch Umweltbehörden erforderlich
Industriegelände & kritische Infrastruktur Zustimmung des Eigentümers + ggf. behördliche Genehmigung
Landwirtschaft & offene Flächen Meist ohne Sondergenehmigung in der offenen Kategorie erlaubt
In vielen EU-Staaten sind für städtische Einsätze gesonderte Lärmschutz- und Datenschutzauflagen zu beachten. Manche Kommunen verlangen eine vorherige Anmeldung des Flugs oder eine Betriebsgenehmigung für gewerbliche Einsätze.
💡 Tipp: Digitale Genehmigungsplattformen wie Droniq oder nationale Luftfahrtbehörden bieten oft Online-Tools zur Beantragung von Fluggenehmigungen.
Nicht jeder Luftraum ist für Drohnenflüge frei zugänglich. In Europa gibt es sogenannte Geozonen, die über NO-FLY-Bereiche, temporäre Flugbeschränkungen oder Sonderfreigaben informieren.
Beispiele für eingeschränkte Lufträume:
Flughäfen & Flugplätze (kontrollierter Luftraum, CTR-Zonen)
Militärische Sperrgebiete
Regierungs- und Sicherheitszonen
Industrie- und Chemiewerke (kritische Infrastruktur)
Große Menschenansammlungen & Sportveranstaltungen
Über Karten- und Flugplanungssoftware wie Aloft, Droniq oder AirMap lassen sich aktuelle Flugbeschränkungen für den gewünschten Einsatzort einsehen.
💡 Tipp: Vor jedem Flug sollte geprüft werden, ob für das Einsatzgebiet eine vorherige Anmeldung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.
Neben der Luftverkehrsordnung spielt auch der Datenschutz (DSGVO) eine entscheidende Rolle. Da Drohnen häufig mit Kameras oder LiDAR-Sensoren ausgestattet sind, kann es zur Erfassung personenbezogener Daten kommen.
Wichtige Datenschutzbestimmungen:
✅ Kein Überfliegen von Privatgrundstücken ohne Erlaubnis
✅ Keine gezielte Aufnahme von Personen oder Fahrzeugen
✅ Speicherung & Verarbeitung von Bilddaten gemäß DSGVO-Vorgaben
✅ Informierung von betroffenen Personen über den Zweck der Aufnahmen (falls erforderlich)
Bei Drohnenvermessungen im öffentlichen Raum ist es ratsam, sich mit den zuständigen Datenschutzbehörden abzustimmen. In einigen Ländern gibt es spezielle Regelungen zur Datenanonymisierung oder Löschung von personenbezogenen Informationen in Luftbildern.
💡 Tipp: Unternehmen und Vermessungsdienstleister sollten eine Datenschutzerklärung bereitstellen, um Kunden und Behörden transparent über den Umgang mit den erfassten Daten zu informieren.
Jede Drohne über 250 g Abfluggewicht oder mit Kamera muss in Europa registriert sein. Zusätzlich gibt es für gewerbliche Einsätze eine Versicherungspflicht.
Pflichten für Drohnenbetreiber in der EU:
Drohnen-Registrierung über die nationale Luftfahrtbehörde (EU-Drohnenverordnung)
EU-Fernpiloten-Zertifikat für Steuerer von Drohnen über 250 g (A1/A3 oder A2)
Eindeutige Drohnen-Kennzeichnung mit Betreiber-ID
Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme
Die Versicherung ist besonders wichtig, da auch ungewollte Schäden durch Luftverwirbelungen oder Signalstörungen entstehen können. Die meisten Länder fordern eine Mindestdeckungssumme von 1–3 Millionen Euro.
💡 Tipp: Eine professionelle Drohnenversicherung deckt neben Haftpflichtansprüchen oft auch Geräteausfälle oder Schäden durch Dritteinwirkung.
📌 Rechtliche Rahmenbedingungen für den Drohneneinsatz können je nach Land und Region unterschiedlich sein. Bevor Drohnen für Vermessungszwecke eingesetzt werden, sollten alle relevanten Vorschriften zur Luftfahrt, Datenschutz und Genehmigungspflicht geprüft werden.
⚠️ Dieser Beitrag stellt keine rechtliche Beratung dar. Die Informationen auf dieser Seite dienen als allgemeine Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsverbindlichkeit. Bei Unsicherheiten oder spezifischen Fragen empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen oder die zuständigen Behörden zu konsultieren.
💡 Tipp: Besonders bei gewerblichen Einsätzen ist es wichtig, sich über Fluggenehmigungen, Datenschutzrichtlinien und Haftungsfragen zu informieren, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
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